Unsere Yachtcharterangebote
Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Die nachstehenden Bedingungen sind Bestandteil des Mietvertrages, der zwischen dem Mieter und Vermieter über eine Yacht abgeschlossen wird. Mit der Buchung erkennt der Mieter die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für sich und die mitreisenden Personen an. Alle Beschreibungen und Abbildungen sind unverbindlich und können vom Original abweichen. Änderungen sind vorbehalten. Für die Genauigkeit der an Bord befindlichen Navigationsmittel einschließlich der Karten wird keine Gewähr übernommen.
- Reservierung und Vertragsabschluss
Die Reservierung erfolgt durch Zusendung des unterschriebenen Bestellscheins. Sie wird ein Vertrag, wenn die Auftragsbestätigung der Hirschmann HABER-Yacht-ServiceCenter GmbH beim Mieter eingegangen und die Anzahlung unmittelbar danach auf ein auf der Rechnung angegebenes Konto eingegangen ist. Bei nicht fristgerechtem Eingang ist der Vermieter berechtigt, die Yacht anderweitig zu vergeben. - Zahlungsbedingungen
30 % Anzahlung bei Erhalt der Auftragsbestätigung bzw. Rechnung, 70 % Restzahlung 4 bis 6 Wochen vor Übernahme der Yacht, ohne weitere Aufforderung. Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist im Mietpreis enthalten. - Stornierungen
Der Mieter ist berechtigt, vor Antritt der Schiffsreise ohne Angabe von Gründen von dem Mietvertrag durch schriftliche Erklärung zurückzutreten. Im Falle des Rücktritts berechnet der Vermieter folgende Stornierungskosten: Eintreffen der schriftlichen Stornierung zwischen 8 und 6 Wochen vor Beginn der Bootsreise = 30 % des Mietpreises. Eintreffen der schriftlichen Stornierung bei weniger als 6 Wochen vor Beginn der Bootsreise = 100 % des Mietpreises. Kann das Boot weitervermietet werden oder trifft die schriftliche Stornierung mehr als 8 Wochen vor Beginn der Bootsreise ein, werden 51,00 € Bearbeitungsgebühr berechnet. Es wird der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung empfohlen. - Unverfügbarkeit
Wenn der Vermieter nicht imstande ist, wegen unvorhergesehener Ereignisse dem Chartergast das Schiff zur Verfügung zu stellen, erhält dieser die ganze Summe zurück. Der Vermieter ist nicht verantwortlich für Schifffahrt, Unterbrechungen oder Beschränkungen in Notfällen sowie Hochwasser/Niedrigwasser, Streik o. ä. - Haftung des Vermieters
Die Yacht hat eine Haftpflichtversicherung und ist mit einer Selbstbeteiligung von 1.000,00 € Vollkasko versichert. Durch den Mieter ist bei Übernahme der Yacht eine Kaution von 1.000,00 € in bar zu hinterlegen.
Darüber hinaus verpflichtet sich der Mieter, die Yacht mit größtmöglicher Sorgfalt zu benutzen. Er haftet dem Vermieter nicht nur für Schäden am Boot und seinen Einrichtungen, sondern auch für den Verlust derselbigen. Sind Mieter und Bootsführer nicht identisch, haften beide gesamtschuldnerisch. Dem aus einem dieser Fälle entstehenden Schaden kann der Vermieter dem Mieter gegenüber geltend machen. Keine Forderung kann gegen den Vermieter geltend gemacht werden, wenn das Schiff weniger als 24 Stunden unbeweglich bleibt. Eine Panne zu Lasten des Mieters gibt kein Recht auf Entschädigung für den Verlust der Schiffsbenutzung. Der Vermieter behält sich das Recht vor, die Selbstbeteiligungssumme zu behalten, um die eventuellen Kosten einer Reparatur des Schiffes zu decken. Der Genussverlust aufgrund einer Havarie oder eines Unfalls, der während der Vermietung vorfällt, kann nicht der Grund einer Rückzahlung oder Teilzahlung der Chartersumme sein, gleichgültig, welche Ursache die Havarie hatte. Jegliche Haftung für den Verlust oder für Schäden an persönlichen Gegenständen des Charterers und der übrigen Teilnehmer ist ausgeschlossen. Für die Richtigkeit des überlassenen Kartenmaterials und die Anzeigegenauigkeit der Instrumente übernimmt der Vermieter keine Gewähr. - Übergabe / Rücknahme der Yacht
Der Chartergast übernimmt die Yacht am Übergabetag ab 14:00 Uhr. Die Rückgabe erfolgt bis spätestens 17:00 Uhr. Übergabe und Rücknahme der Yacht in geräumtem Zustand erfolgen verbindlich zu den auf der Auftragsbestätigung angegebenen Terminen, Uhrzeiten und Orten. Bei der Rückgabe nimmt der Vermieter eine Überprüfung der Yacht und seiner Einrichtung vor. Er ist berechtigt, jeden festgestellten Schaden oder Verlust von der Kaution abzuziehen. Bei nicht sofort kalkulierbaren Schäden kann die volle Kaution bis zur endgültigen Schadensabwicklung einbehalten werden. Wird das Boot nicht pünktlich geräumt und zurückgegeben, so haftet der Mieter für den Schaden, der dem Vermieter durch Verzögerung entsteht (mindestens 1 Tagessatz = Wochenpreis ÷ 6). - Haustiere
Haustiere sind an Bord nur nach Absprache erlaubt. - Parkplätze PKW
PKW-Stellplätze sind vorhanden. - Der Mietpreis umfasst:
Miete der Yacht mit Ausstattung (Geschirr, Bettdecken und Kissen, Kartenmaterial, Zubehör). Die Betten sind aus hygienischen Gründen nur mit Bettwäsche zu benutzen! Bettwäsche und Handtücher sind mitzubringen. Die Yacht wird vollgetankt übergeben und muss vollgetankt zurückgegeben werden. - Führerschein
Für die Schiffsführung auf unseren Yachten ist der amtliche Sportbootführerschein Binnen erforderlich – oder ein Führerschein, der gleichwertig amtlich anerkannt wird. Für unsere Segelyacht ist gleichzeitig ein anerkannter Segelschein erforderlich. Charterer und Schiffsführer müssen nicht die gleiche Person sein. Ein so genannter „Charterschein“ wird nicht ausgestellt. Das Schleppen und Bergen eines anderen Schiffes sowie Nachtschifffahrt sind aus versicherungstechnischen Gründen streng verboten. - Einweisung
Die Chartergäste werden durch den Vermieter gründlich eingewiesen, bei Bedarf mit Probefahrt. Skipper mit wenig Fahrpraxis sollten ein Skippertraining buchen. - Beschädigung
Sollte während der Fahrt an Bord etwas beschädigt werden, so ist dem Vermieter dies mitzuteilen, damit die Ausstattung einheitlich ersetzt werden kann. Verschweigt der Mieter bei Rückgabe Schäden, so kann er auch dann noch regresspflichtig gemacht werden, wenn die Fa. Hirschmann HABER-Yacht- ServiceCenter GmbH oder ihr Beauftragter den Schaden bei der Rücknahme nicht sofort bemerkt hat. Falls während der Reise ein technisches Problem auftritt, informieren Sie uns bitte umgehend, wir helfen prompt. Die Rufnummer ist dem Übergabeprotokoll zu entnehmen. - Fahrgebiete
Alle deutschen Binnengewässer. - Endreinigung
Am Ende der Charterreise muss das Schiff in einem ordentlichen Zustand abgeliefert werden. Die Endreinigung wird nach der aktuellen Preisliste berechnet. Bettwäsche und Handtücher sind mitzubringen. An Bord sollten Bordschuhe oder weiche Turnschuhe mit hellen Sohlen getragen werden. - Gerichtsstand und Gültigkeit
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der jeweilige Geschäftssitz bzw. das zuständige Amtsgericht des Yachteigners. Es gilt allein deutsches Recht. Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Werden Teile des Vertrages durch deutsche gesetzliche Bestimmungen ganz oder teilweise eingeschränkt oder aufgehoben, so behalten die übrigen Teile des Vertrages ihre Gültigkeit.
